14.03.2023

Gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase

„Guten Tag, ich bin Beraterin für die gesundheitliche Versorgungsplanung in der letzten Lebensphase und würde mich darüber gern mit Ihnen unterhalten.“ Frau P. findet den Titel spannend und lädt mich in ihr Zimmer ein. Bei einem Kaffee erkläre ich ihr, dass ich eine Weiterbildung absolviert habe und wir gemeinsam ihre Wünsche notieren können, für den Fall, dass sie nicht mehr für sich selbst entscheiden kann. Mir schlägt sofort Widerstand entgegen.

“So etwas brauche ich nicht, es kommt wie es kommt.“

Unser Gespräch driftet ab…Politik, die Enkelkinder, das Wetter. Alles Andere scheint wichtiger, bis Frau P. plötzlich erzählt, dass ein Grab im Friedwald schön wäre, dann hätte ihre Tochter auch nicht so viel Arbeit. Das ist meine Chance, ihr zu erklären, dass es doch für die Tochter auch erleichternd wäre, wenn wir ihre Wünsche aufschreiben würden. „Da haben sie Recht, schließlich will ich selbst über mich entscheiden!“ Als Lektüre bis zu meinem nächsten Besuch lasse ich ihr ein Heft zum lesen da,

„Zukunftsplanung zum Lebensende: Was ich will!“

mit der Bitte, sie möge es sich anschauen und beim nächsten Mal könnten wir gemeinsam darüber sprechen. Eine Woche später erkläre ich ihr genaue Inhalte der Zukunftsplanung. Es stellt sich heraus, dass die Dame sehr genau weiß, was sie auf alle Fälle möchte und was für sie überhaupt nicht denkbar ist. Als ausgebildete Krankenschwester kann ich ihr genau erklären, was zum Beispiel künstliche Ernährung bedeutet. Sie erzählt mir, dass Essen und Genuss einen großen Platz einnimmt in ihrem Leben. Der Kuchen am Nachmittag ist von zentraler Bedeutung.

Notiert werden muss unbedingt, die Urnenbeisetzung im Friedwald, das sei ihr sehr wichtig.

Am Ende der Beratung unterschreiben wir Beide und sie lächelt und sagt. “Wenn ich es aber doch anders will, dann ist es so!“ Richtig, es ist ihre Entscheidung. Die Tochter freut sich am Telefon, dass ihre Mutter endlich darüber gesprochen hat und dass sie danach handeln kann. Auch die Pflege und Betreuung im Wohnbereich wird informiert und kann sich darauf einstellen.

Die gesundheitliche Versorgungsplanung ist kostenfrei und wird durch die Krankenkassen finanziert. Sie umfasst persönliche Wertevorstellungen, die Niederschrift der Versorgungs-, Pflege- und Betreuungswünsche, die Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung. Bei Fragen können Sie sich jederzeit an mich wenden.

Melanie Schmidt



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